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Am 03.04.2009 hat der Bundesrat dem „Gesetzt zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt Mit dem BilMoG soll das HGB zu einer gegenüber dem IFRS (Internationale-Rechnungslegungsvorschriften) vollwertig aber einfacheren Alternative werden, die dann weiterhin die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung bilden soll. Durch das BilMoG sollen die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse aussagefähiger werden, sowie eine Deregulierung der alten Gesetzgebung erreicht werden. Die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind erstmals für die Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen. . . .
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