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Der Bundesrat hat am 05.12.2008 dem Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Damit treten die neuen Vorschriften zum 01.01.2009 in Kraft. Das alte Recht war aufgrund der geltenden Bewertungsvorschriften für verfassungswidrig erklärt worden, weil Immobilien- und Unternehmensvermögen demnach zur Erbschaftsteuerberechnung nicht zu Marktwerten, sondern zu den niedrigeren Einheits-, bzw. Steuerbilanzwerten angesetzt wurden. Geld- und Aktienvermögen wurde hingegen zum Verkehrswert angesetzt.
Die neuen Vorschriften sollen nun den Marktwert der Immobilien und der Unternehmen abbilden. Dies führt in vielen Fällen zu erheblich höheren Werten. Um die Erben in den meisten Erbfällen nicht höher zu belasten wurden deshalb auch die Freibeträge angehoben und die Steuertarife angepasst. . . .
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