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Nach der bis zum 30.06.2009 befristeten Kraftfahrzeugsteuervergünstigung/befreiung für neue Euro-5 und Euro-6 PKW (Konjunkturpaket I) hat die Bundesregierung die Reform der Kraftfahrzeugsteuer vorgelegt. Zielsetzung der Reform soll sowohl die Absatzförderung von Neufahrzeugen, wie auch der Klimaschutz sein. Die Reform beinhaltet drei wesentliche Komponenten: • CO² orientierte Kraftfahrzeugsteuer für PKW • befristete Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Diesel-PKW • Übergang der Kompetenzen von den Ländern auf den Bund. Wie ein PKW zukünftig besteuert werden soll bleibt zunächst von seiner Erstzulassung abhängig: . . .
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