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Durch die berufliche Verpflichtung zur Eigenverantwortlichkeit, Verschwiegenheit und Unabhängigkeit kommt ein Steuerberater in besonderem Maße als Sachverständiger bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Betracht.
Ein Steuerberater kann auch für die Erstellung eines Gutachtens herangezogen werden, wenn beispielsweise ein Unternehmen oder ein Teilbetrieb Auskunft über die Sanierungsfähigkeit oder Empfehlungen für eine Restrukturierung benötigt. Da bei leistet die Kanzlei Woestmeyer auch begleitende Analyse und Beratung.
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