Unternehmenskauf / -verkauf

Der Kauf eines Unternehmens will sorgfältig geplant und durchgeführt sein. Due Diligence heißt sinngemäß übersetzt „angemessene, gebührende Sorgfalt“ und meint einen detailierten Einblick in das Unternehmen vor dem Kauf. Aus der Erfahrung vieler „ad-hoc“-Entscheidungen beim Beteiligungserwerb möchten wir die generelle Empfehlung aussprechen, vor Abschluß des endgültigen Kaufvertrags eine Due Diligence mit uns zu vereinbaren.

Sie können sich und Ihre Mitarbeiter dadurch vor unliebsamen Überraschungen schützen. Die vertragliche Vereinbarung einer Due Diligence ist inzwischen international bei Unternehmenskäufen jeder Größenordnung üblich.

Dabei gliedert sich die Analyse in die Bereiche rechtliche und wirtschaftliche Due Diligence. Im Verbund arbeiten dafür Experten unserer verschiedenen Kooperationspartner in einem Team zusammen.

Der Umfang der Due Diligence wird individuell vereinbart. In Abhängigkeit von der Größe des zu erwerbenden Unternehmens unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag für die optimale Ausgestaltung der Analyse.

Erstellung der steuerlich erforderlichen Anlagen wie Vermögensaufstellung, Werbungskostenzusammenstellungen, Sonderausgaben sowie Verpachtungsabrechnungen.

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